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30.01.2026

Abhilfe durch Datenschutzbeauftragte

In geeigneten Fällen geben Datenschutzbehörden Beschwerden an die Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen weiter. Jene bitten wir, eine Abhilfe der Beschwerde durch die Verantwortlichen zu prüfen. Diese Vorgehensweise wird der besonderen Bedeutung von Datenschutzbeauftragten und ihrer Position in Unternehmen und der Funktion als verlängerter Arm der Aufsichtsbehörde gerecht. Häufig führt dies zu einer schnellen, für alle Beteiligten zufriedenstellenden Abhilfe der Beschwerde.

In einem Beschwerdeverfahren konnte die Datenschutzbehörde die Angelegenheit allerdings nicht auf diese Weise klären, stattdessen führte der Vorgang schlussendlich sogar zur Verhängung eines Bußgelds gegen den Verantwortlichen. In dem Fall kontaktierte ein Unternehmen eine Person, obwohl nach deren Kenntnis schon einige Zeit kein Vertrag mehr bestand. Ziel der Kontaktaufnahme war zudem ein neuer Zweck, nämlich der Versuch, an eine dritte Person über den Kontaktierten heranzutreten. Dieser beschwerte sich bei der Behörde. Die erwartete Abhilfe durch den Verantwortlichen erfolgte nicht. Stattdessen gingen für den Verantwortlichen teilweise widersprüchliche Stellungnahmen von Bevollmächtigten ein.

Im Laufe des Verfahrens wurde mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer insbesondere noch einen Vertrag über ein elektronisches Postfach mit dem Verantwortlichen habe. Über ein solches Postfach stellt der Verantwortliche seinen Kundinnen und Kunden Unterlagen zur Verfügung gestellt, zum Beispiel Rechnungen. Warum dieses Postfach nach Kündigung der übrigen Verträge weiter bestand, konnte die Datenschutzbehörde nicht nachvollziehen. So sah das auch der Beschwerdeführer, der daraufhin Auskunft vom Verantwortlichen verlangte, welche wiederum nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat erteilt wurde.

Im Ergebnis wurden Geldbußen in Höhe von insgesamt 9.000 Euro festgesetzt. Diese deckte sowohl die unzulässige zweckändernde Verarbeitung als auch die nicht rechtzeitige Auskunftserteilung ab.

Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

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