Abhandenkommen von Bewerbungsunterlagen
Ein Spaziergänger fand in einem Gebüsch interne Unterlagen aus einem Stellenbesetzungsverfahren einer öffentlichen Stelle, nahm Kontakt zu einer Bewerberin auf und übergab ihr das ganze Paket der aufgefundenen Dokumente.
Die Bewerberin wandte sich daraufhin an die öffentliche Stelle und bat um Aufklärung. Von dort teilte man ihr aber nur lapidar mit, es sei kein Verlust von Bewerbungsunterlagen zu verzeichnen. Daraufhin übergab die Bewerberin die aufgefundenen Dokumente im Rahmen ihrer Beschwerde dem LfDI. Dieser bat das Amt ebenfalls um eine Stellungnahme. Die daraufhin angestellten Aufklärungsbemühungen des Amtes konnten jedoch den Verlust der Unterlagen nicht erklären. Unterlagen eines Bewerbungsverfahrens sind gemäß Art. 32 und Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO in einer Weise zu verarbeiten, dass durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbeabsichtigtem Verlust („Integrität und Vertraulichkeit“).
Das Abhandenkommen der Bewerbungsunterlagen sowie der Umstand, dass dies weder bemerkt noch aufgeklärt werden konnte, belegten, dass entsprechende angemessene organisatorische Maßnahmen seitens des Amtes nicht ergriffen worden waren.
Dies stellte einen Verstoß gegen Art. 32, 5 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 20 LDSG dar und wurde gem. § 17 Abs. 1 LDSG beanstandet.
Quelle: LfDI Rheinland-Pfalz
Fragen Sie sich, ob Ihre Behörde bei Datenschutz und Datensicherheit richtig aufgestellt ist?
Unverbindlich mit einem Datenschutzbeauftragten sprechen.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Ombudsstelle und Hinweisgebersystem für Hinweisgeber:innen (Whistleblower)
- Datenschutz und IT-Compliance: Das Handbuch für Admins und IT-Leiter. Alles zu IT-Betrieb, IT-Sicherheit und Administration von Websites
- Tragbarer Tresor für die Reise zum Schutz von Wertsachen
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks