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17.11.2025

1,5 Mio € Bußgeld gegen IKEA

1,5 Mio € Bußgeld gegen IKEA wegen Videoüberwachung: Was Unternehmen daraus lernen können

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat gegen IKEA Österreich ein Bußgeld von 1,5 Millionen Euro verhängt. In der Wiener Filiale am Westbahnhof wurden zwischen März und Mai 2022 mehrere Überwachungskameras betrieben. Dabei stellte die Behörde rund 30 Verstöße gegen Datenschutzvorgaben fest. Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigt.

Was die Behörde bemängelte

Die DSB sah in mehreren Punkten schwerwiegende Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

1. Aufzeichnung von PIN-Eingaben

Eine Kamera im Kassenbereich filmte Kundinnen und Kunden beim Eintippen ihrer PIN-Codes. Dadurch wurden besonders sensible Verhaltensdaten verarbeitet. Eine solche Aufzeichnung ist nur mit einer klaren Rechtsgrundlage zulässig – die hier fehlte.

2. Fehlende Rechtsgrundlage für mehrere Kameras

Ein Teil der Kameras erfasste Bereiche, die für Sicherheitszwecke nicht notwendig waren. Dazu zählten etwa Aufnahmen von Passanten vor dem Geschäft oder Flächen außerhalb des unmittelbaren Eingangsbereichs. Eine datenschutzrechtlich tragfähige Begründung dafür lag nicht vor.

3. Zu große Sichtfelder

Mehrere Kameras überwachten weit über den eigentlichen Zweck hinaus, teils auch öffentliche Flächen wie eine Straßenbahnstation. Die Behörde bewertete das als unzulässige Ausweitung der Überwachung.

4. Inbetriebnahme ohne abgeschlossene Datenschutzprüfung

Das Überwachungssystem war bereits aktiv, bevor eine datenschutzrechtliche Bewertung oder ein vollständiger Schutzmechanismus implementiert wurde. Das widerspricht dem Grundsatz der „Privacy by Design“ und zeigt mangelnde interne Kontrolle.

5. Fehlende technische Schutzmaßnahmen

Laut Entscheidung gab es keine ausreichenden Maskierungen oder Pixelierungen von unbeteiligten Personen. Auch Nachweise über die Wirksamkeit solcher Schutzmaßnahmen fehlten.

Folgen und Bewertung

Das BVwG bestätigte 28 der 30 Verstöße und setzte ein Bußgeld von 1,5 Millionen Euro fest. Zusätzlich musste IKEA rund 150.000 Euro Verfahrenskosten tragen. Obwohl kein konkreter Schaden oder Missbrauch der Daten nachgewiesen wurde, sah das Gericht in der unkontrollierten Videoüberwachung einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Lehren für Unternehmen

Der Fall zeigt, dass Videoüberwachung ohne klare rechtliche Grundlage und technische Absicherung schnell zu hohen Strafen führen kann. Unternehmen sollten daher:

  • den Zweck jeder Kamera dokumentieren und auf legitime Interessen stützen

  • Sichtfelder strikt begrenzen und öffentliche Bereiche meiden

  • technische Schutzmaßnahmen wie Maskierungen oder Bewegungszonen einsetzen

  • eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, bevor Kameras in Betrieb gehen

  • Schulungen und interne Kontrollen etablieren, um Fehlkonfigurationen zu vermeiden

Einzelhändler, Supermärkte oder andere Betriebe mit Publikumsverkehr können aus diesem Fall lernen, wie wichtig eine präzise Planung und regelmäßige Überprüfung ihrer Überwachungssysteme ist.

Empfehlung

Unternehmen sollten bestehende Videoanlagen prüfen und dokumentieren, ob sie die Vorgaben der DSGVO erfüllen. Im Zweifel sollte der Datenschutzbeauftragte oder die interne Rechtsabteilung einbezogen werden.

Quellenangabe: Datenschutzbehörde (DSB) – Entscheidung des BVwG, Österreich

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Lassen Sie sich unverbindlich von einem Datenschutzbeauftragten beraten.

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Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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