Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023 hat die externe Meldestelle des Bundes bereits über 100 Hinweise erhalten, wobei die meisten über ein Online-Formular eingingen. Die Meldestelle bietet auch Beratungsdienste an und arbeitet eng mit anderen Hinweisgeberstellen zusammen. Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, Menschen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden, vor Entlassung und Schikanen zu schützen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, Anlaufstellen für Hinweisgeber einzurichten. Whistleblower können wählen, ob sie Verstöße intern oder extern melden möchten. Die Einrichtung interner Meldestellen in kleineren Unternehmen muss bis zum 17. Dezember 2023 erfolgen.
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Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
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