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16.03.2020

Video im Bewerbungsverfahren rechtswidrig

Ein Unternehmen ließ aufgrund einer Vereinbarung über die Datenverarbeitung
im Auftrag Videointerviews für die Personalauswahl durchführen. Gegenstand dieser Vereinbarung waren die Bereitstellung und Pflege einer Software durch die Auftragnehmer zur Durchführung von zeitversetzten Videointerviews für Personalauswahlprozesse.

Auch Videointerviews im Rahmen von Einstellungsverfahren sind unzulässig. Daten sich bewerbender Personen dürfen nur für Zwecke des Bewerbungsverfahrens erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Das Gebot der Erforderlichkeit resultiert dabei auch aus der Verfassung, die den Schutz des Grundrechts der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten soll.198 Insoweit sind nur Verarbeitungen erlaubt, die für das Arbeitsverhältnis geboten und nicht nur nützlich sind. Ein Erfordernis besteht daher nicht, wenn von mehreren gleichsam geeigneten und wirksamen Maßnahmen diejenige gewählt wird, die in die Rechte der Beschäftigten tiefer eingreift. 197 § 32 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 11 Nr. 7 BDSG 198 Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Die zusätzliche Erhebung und Nutzung von Bild- und Tonaufzeichnungen der Bewerberinnen und Bewerber stellt einen wesentlich intensiveren Eingriff in deren
informationelles Selbstbestimmungsrecht dar als die übliche Beantwortung von Fragebögen o. Ä. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Gebot der Datensparsamkeit
hinzuweisen.

Weshalb die Nutzung videogestützter Befragungen von Bewerberinnen und Bewerbern für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Unternehmen erforderlich sein soll, war weder ersichtlich noch wurde es dargelegt. Eine videogestützte Befragung bzw. eine zeitversetzte Auswertung der Videointerviews für eine Bewerberauswahl ist in keiner Hinsicht notwendig. Derartige Videointerviews sind rechtswidrig. 

Quelle: Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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