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08.01.2022

WhatsApp-Adressdaten kontrollieren

WhatsApp-Adressdaten kontrollieren – über die Möglichkeiten von WhatsBox

WhatsApp in seiner Standardinstallation überträgt regelmäßig die Telefonbucheinträge an Server von WhatsApp. Wer vorher keine Einwilligung von Personen der Telefonbucheinträge eingeholt hat, begeht somit einen Datenschutzverstoß, wenn diese gar keine WhatsAppNutzer sind. Für Android-Nutzer kann hier Abhilfe durch die App „WhatsBox“ geschaffen werden, da dann die Daten der Nutzer, welche ihre Einwilligung gegeben haben oder bereits WhatsApp-Nutzer sind, in ein separates Telefonbuch übernommen werden können, welches dann an WhatsApp übertragen wird.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) berichtete bereits in seinem Tätigkeitsbericht von 2018 über die datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung von WhatsApp. Problematisch ist aus Sicht des TLfDI weiterhin, dass auch Kontaktdaten (Telefonnummern) von Nicht-WhatsApp-Mitgliedern aus dem Kontaktbereich des Gerätes ausgelesen werden, wofür es keine Einwilligung der betroffenen Personen gibt. Auch nach zwei Jahren hat sich bei WhatsApp durch Facebook diesbezüglich nichts getan – hier musste also ein Dritthersteller tätig werden. Zudem kann WhatsApp nachverfolgen, welche Nutzer mit welchen anderen Nutzern wie häufig kommunizieren und welche Art von Inhalten verschickt wird (auch verschlüsselte Daten können klassifiziert werden, ob es Fotos, Videos, Audiodateien oder einfach nur Textnachrichten sind, siehe Beispiel hier).

Daher wurde im Jahr 2018 für Android-Systeme die App „WhatsBox“ von der SRT GmbH entwickelt, welche die Einwilligungsproblematik handhabbarer machen soll. So fungiert die App als ein zusätzlicher Datencontainer, in welchem eine separate Instanz von WhatsApp installiert wird. In dem Container wird ein zweites Adressbuch angelegt, welches mit den Adressen (als Kopie) gefüllt werden kann. So kann ein Nutzer die Kontakte, für welche auch eine Einwilligung zur Datenübertragung an WhatsApp vorliegt beziehungsweise auch die Daten von Nutzern, die schon WhatsApp nutzen, dort abspeichern. Ist die App installiert, greift WhatsApp nur noch auf den Datencontainer und nicht mehr auf das zentrale Telefonbuch zu.

Unter Nutzung von „WhatsBox“ ist es also möglich, die rechtlich notwendigen Einwilligungserfordernisse auch praktikabel umzusetzen. Insoweit ist das Prinzip plausibel und es kann davon ausgegangen werden, dass somit auch ein wirksamer Schutz der Kontaktdaten hergestellt werden kann. Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich bei der „WhatsBox“ um eine App-in-der-App handelt. Diese App ist nur im Container sichtbar und kann auch nur dann gestartet werden, wenn „WhatsBox“ gestartet wird. Auch muss die App „WhatsBox“ dann im Hintergrund aktiv bleiben, um die im Container integrierte App „WhatsApp“ als Hintergrunddienst laufen zu lassen. Ist WhatsApp außerhalb von „WhatsBox“ installiert, kann der Filtermechanismus der Kontaktdaten nicht wirksam werden. Daher muss „WhatsApp“ außerhalb von „WhatsBox“ deinstalliert werden, da sonst nach wie vor die Weiterleitung des gesamten Adressbuchs erfolgt.

Vom TLfDI wurde nicht geprüft, inwieweit die App „WhatsBox“ vertrauensvoll mit den Adressdaten des Adressbuches umgeht. Die App selber hat weitreichende Systemrechte und selber vollen Zugriff auf das Adressbuch (und weitere Dateibereiche des Smartphones). Unter den Nutzerbewertungen der App im Google-App-Store sind einige Fehlerberichte zu finden (siehe hier). Bei Fehlfunktion der Adressbuchsynchronisation in den Container hinein kann dadurch vom Nutzer unbeabsichtigt eine unrechtmäßige Datenübermittlung an WhatsApp ausgelöst werden. Ein gewisses Restrisiko für eine Fehlfunktion der App „WhatsBox“ existiert also, kann aber auch bei keiner anderen Software ausgeschlossen werden. Es gilt dennoch aus Sicht des TLfDI, dass die Nutzung der App datenschutzgerechter ist als WhatsApp in seiner ursprünglichen Version. Leider gilt dies nur für Android-Endgeräte.

Auch wenn die irische Datenschutzaufsichtsbehörde federführend für WhatsApp zuständig ist, wird der TLfDI weiterhin das Thema im Blick behalten, um Sie beraten zu können.

Quelle: LfDI Thüringen

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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