Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Mehr Sicherheit im Online-Bereich dürfte allen Nutzern und Nutzerinnen am Herzen liegen. Das CDPS versteht unter diesem Begriff aber auch Rechtssicherheit. So stellen sich für viele Nutzerinnen und Nutzer beim Umgang mit Social Media Fragen wie: Welche (Re-)Posts sind erlaubt? Mit wem darf man sich vernetzen? Darf man während der Arbeitszeit Social Media nutzen?
Diese und viel mehr Fragen stellen sich tagtäglich bei der Nutzung von Social Media. Bei den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ergeben sich aufgrund ihrer Doppelrolle darüber hinaus auch weitere Fragen: Sind sie doch auf der einen Seite in der Regel als Privatperson auf Social Media unterwegs, müssen sie gleichzeitig aufgrund ihrer Berufswahl Besonderheiten beachten. Als Angestellter oder Angestellte im Öffentlichen Dienst erfüllen sie gleichzeitig staatliche Aufgaben und repräsentieren den Staat. Insbesondere Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten – d.h. sowohl im dienstlichen als auch außerdienstlichen Bereich – zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Die Gratwanderung beispielsweise zwischen der Kundgabe erlaubter Privatmeinung und unzulässiger Meinungsäußerung ist nicht immer leicht und hängt stark vom Einzelfall ab. Das CDPS hat es sich mit dem Social Media Leitfaden zur Aufgabe gemacht, einige (rechtliche) Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit im Umgang mit Social Media herzustellen. Die Webseite wird fortlaufend mit neuen Inhalten – auch mit weiteren „Fragen & Antworten“ – ergänzt und steht allen kostenlos zur Verfügung. Die erste Fassung des Leitfadens kann zudem als – auch barrierefreies – PDF heruntergeladen werden.
Hier geht es zum Social Media Leitfaden für Bedienstete im Öffentlichen Dienst: sml.tum-cdps.de
Unsere Empfehlung; Dieser Leitfaden ist auch eine gute Orientierungshilfe für Beschäftigte in privatwirtschaftlichen Unternehmen.
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