Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Entwurf des Mindeststandards zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen Version 1.0a.4 als Community Draft veröffentlicht. Das BSI lädt das interessierte Fachpublikum ein, Kommentierungen und Rückmeldungen zur Mitgestaltung bis zum 10. Februar 2023 per E-Mail an mindeststandards@bsi.bund.de zu richten.
Eine wesentliche Neuerung im aktuellen Entwurf ist die weitgehende Integration der „Protokollierungsrichtlinie Bund“ (PR-B), die bislang als Anlage zum Mindeststandard vorlag. Somit wurden die Sicherheitsanforderungen sowohl zur Protokollierung als auch zur Detektion umfassend überarbeitet und erweitert. Das „Rahmendatenschutzkonzept“ (RDSK) wird zudem aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage (§§ 5 und 5a BSIG) sowie des Angebotes der datenschutzkonformen, zentralen Protokollierungs- und Detektionsinfrastruktur („Detection as a Service“) des BSI nicht länger als Anlage zum MST benötigt.
Fachlich fundierte Kommentierungen sind sowohl aus der Bundesverwaltung als auch aus den öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen sowie aus der IT-Wirtschaft willkommen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung des Mindeststandards und tragen dazu bei, ihn aktuell und praxisnah zu gestalten.
Quelle: BSI
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