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30.05.2025

Kundendaten Werbeauswertung Kreditwirtschaft

Kreditinstitute haben nach wie vor großes Interesse daran, die bei ihnen vorhandenen Kundendaten, insbesondere die Zahlungsverkehrsdaten, auszuwerten und so ihre Kundschaft zielgenau ansprechen zu können. An der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit solcher Anliegen hat sich nichts geändert: Die Auswertung der Zahlungsverkehrsdaten, also z.B. Informationen zu den Zahlungsempfängern und den Verwendungszwecken, bedarf der Einwilligung der betroffenen Person und kann nicht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO gestützt werden, da die schutzwürdigen Interessen der Kund:innen am Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung das Interesse des Kreditinstituts überwiegen. Die Einwilligung muss in informierter Weise erfolgen, ist freiwillig und die Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Kontoführung. Insbesondere dieser letztgenannte Punkt wird in der praktischen Umsetzung nicht immer deutlich.

Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

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