ChatGPT war und ist ein aufregendes Thema für IT-Spezialist:innen, für die Wirtschaft, für digitalaffine Bürger:innen. Und nicht zuletzt: für den Datenschutz. Zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen stellen sich im Umgang mit diesem und anderen KI-gestützten Diensten. Welche Daten werden für das Training des „intelligenten“ Algorithmus herangezogen? Wie werden die besonders sensiblen Daten von Kindern geschützt? Wo, wie lange und zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert?
Da OpenAI, das hinter ChatGPT stehende Unternehmen, seine Niederlassung in den USA hat, sind alle europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden betroffen, so auch der LfDI für die Bürger:innen in Rheinland-Pfalz. Prof. Dr. Dieter Kugelmann hat im Verbund mit den deutschen Datenschutzbehörden die TaskForce KI gegründet und leitet sie seither. Als Leiter der TaskForce hat er einen umfangreichen Fragenkatalog koordiniert und im April 2023 an OpenAI gesendet. Die Antworten sind im Juni eingetroffen und werden aktuell von der TaskForce ausgewertet. Es hat sich schon gezeigt, dass Bedarf an zusätzlichen Nachfragen bei OpenAI besteht. Der Austausch mit dem US-amerikanischen Unternehmen wird weitergehen.
Neben dem Ende 2023 zu erwartenden Ergebnis der Prüfung des Dienstes ChatGPT hat das Verfahren einen nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt: Der Datenschutz lernt von dem intensiven Blick in den „Maschinenraum“ der KI. Transparenz und die Erklärbarkeit von KISystemen sind entscheidend, um Freiheit zu schützen und Menschen zu ermöglichen, ihre Rechte gegenüber den Betreibern wahrzunehmen.
Quelle: LfDI Rheinland-Pfalz
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