Insolvenzdaten im Internet einsehbar
Mehrere mit Insolvenzverwaltungen betraute Kanzleien sahen sich im Zusammenhang mit einer datenschutzrechtlichen Kontrolltätigkeit veranlasst, darauf hinzuwirken, dass die Suchmasken in den von ihnen verwendeten digitalen Gläubigerinformationssystemen datenschutzkonform umprogrammiert wurden (siehe hierzu die Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit).
Im Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren hatte die Datenschutzbehörde darüber erhalten, dass die personenbezogenen Daten von Insolvenzschuldner:innen auf den Internetseiten der Insolvenzkanzleien voraussetzungslos öffentlich für jedermann zugänglich waren. Die Behörde überprüfte daraufhin im Rahmen einer größeren Kontrolle die Veröffentlichungen dieser Daten in den Gläubigerinformationssystemen der meistbestellten deutschlandweit tätigen Insolvenzkanzleien mit Standort in Bremen. Dabei stellte die Datenschutzaufsicht die mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage datenschutzwidrigen Veröffentlichungen dieser Daten fest. Die betroffenen Kanzleien zeigten sich größtenteils kooperativ und wirkten erfolgreich auf den Softwareanbieter ein, die verwendete Software anzupassen. Die angepasste Software wird nunmehr bundesweit von fast allen in Deutschland tätigen Kanzleien verwendet.
Die Daten der Insolvenzschuldner:innen können jetzt nur noch von den tatsächlichen Insolvenzgläubiger:innen nach vorheriger Registrierung und Einloggen in den passwortgeschützten Bereich des Gläubigerinformationssystem abgerufen werden. Inwieweit gegen die betreffenden Insolvenzkanzleien aufgrund der datenschutzwidrigen Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Insolvenzschuldner:innen im Internet weitergehende Maßnahmen nach der Datenschutzgrundverordnung in Betracht kommen, wird aktuell noch geprüft.
Quelle: LfDI der Freien Hansestadt Bremen
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