Einsatz von per Funk auslesbaren Wasserzählern
Bei den Wasserzählern der neuen Generation ist der Inhalt des gesendeten Datagrammes werkseitig fest definiert ist und bei der Auslese lediglich zu Abrechnungszwecken grundsätzlich nicht auf Zählernummer und -stand beschränkt. Sie verarbeiten mehr Daten, z.B. zur Feststellung von Leckagen oder zur Wahrung der Wasserhygiene, als ihre mechanischen Vorgänger und die damit verbundenen Möglichkeiten sind vielfältiger. Deshalb werden die rechtlichen Aspekte der Datenverarbeitung bei dem Einsatz dieser Wasserzähler insgesamt mit der „Gemeinsamen Erklärung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), des Landesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. (LDEW) des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. – Landesgruppe Rheinland-Pfalz (VKU), der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz (Gemeinde- und Städtebund, Städtetag, Landkreistag) mit dem Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen im GStB“ ausführlich dargestellt. Die gemeinsame Erklärung ist im InternetAngebot des LfDI unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/wasserzaehler/ bei den Stichworten „Kommunales“ sowie „Verwaltung digital“ abrufbar. Als Vorlage diente die Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) gemeinsam mit verschiedenen Verbänden. Es wurden lediglich Anpassungen an das Landesrecht RP vorgenommen.
Quelle: LfDI Rheinland-Pfalz
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