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03.03.2021

Fotos aus Kita für Eltern

Auch nach Erlass der DSGVO dürfen in Kindertagesstätten Fotografien der Kinder angefertigt werden.

Es erreichen die Aufsichtsbehörde viele Anfragen aus Kindertagesstätten. Dort war es bisher üblich, dass von den Kindern das ganze Jahr über Fotos gemacht und diese zum Jahresende an die Eltern gegeben wurden. Mit Verweis auf die DSGVO sollte dies nun, trotz schriftlicher Zustimmung der Eltern, in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Das Anfertigen von Fotos in der Kindertagesstätte und das Verteilen an die Eltern sehen wir weiterhin als zulässig an. Kindertagesstätten und Eltern sollten sich nicht durch kursierende Falschmeldungen verunsichern lassen.

Fotos zur internen Verwendung wie Portfolios, kita-interne Aushänge, Diashows auf Elternabenden lassen sich im Regelfall auf die berechtigten Interessen der Kindertagesstätte und der jeweils anderen Eltern als Dritte stützen, die Eltern am Alltag ihrer Kinder teilhaben zu lassen und Entwicklungsfortschritte zu dokumentieren. Rechtsgrundlage ist hierfür Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. In Einzelfällen ist ein zu begründender Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO möglich.

Anders stellt sich die Situation dagegen bei Veröffentlichungen (Zeitung, Radio, Website etc.) und Weitergabe an Dritte dar. Hierfür ist eine konkrete Einwilligungserklärung der Eltern nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO erforderlich.

Quelle: BayLDA

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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