Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen auf seinem sozialen Netzwerk untersagen und Klarnamen verlangen, hat das OLG München entscheiden.
Das Oberlandesgericht München hat festgestellt, dass die Klarnamenpflicht auf Facebook rechtmäßig ist und zu Gunsten des sozialen Netzwerks entschieden (Urt. v. 8.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre). „Facebook habe angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internetein berechtigtes Interesse, dem durch die Klarnamenpflicht präventiv entgegenzuwirken.“
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