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03.01.2021

Bodycams bei der Polizei

Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Bodycams bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommern hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2018 auf den Weg gebracht. In diesem Gesetzgebungsverfahren hatte sich die Aufsichtsbehörde insbesondere zu der rechtlichen Grundlage des sogenannten Pre-Recordings und zum Einsatz der Bodycam in Wohn- und Geschäftsräumen kritisch geäußert.

Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern hat nach der Verabschiedung des Gesetzes das Pilotprojekt Bodycam gestartet und und die Datenschutzaufsicht im Oktober 2019 die Auswertung dieses Projektes der Polizei Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. In seinem Bericht erläuterte das Ministerium, der Einsatz der Bodycam wirke bei dem polizeilichen Gegenüber deeskalierend. Darüber hinaus habe die Praxis gezeigt, dass die gesetzliche Regelung des Pre-Recording sinnvoll ist und auch die Regelung zum Einsatz der Bodycam in Wohn- und Geschäftsräumen sowie befriedetem Besitztum erforderlich sei. Das Ministerium hat entsprechende Zahlen vorgelegt, die diese Einschätzung untermauern.

Gleichwohl wird die Situation von der Polizei so eingeschätzt, dass eine zeitnahe, flächendeckende Einführung von Bodycams in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht angezeigt ist. Vielmehr hat das Ministerium Schwerpunktdienststellen der Landespolizei ausgewählt, die schrittweise mit Bodycams ausgestattet werden.

Der Bericht des Ministeriums über das Pilotprojekt Bodycam wurde zur Kenntnis genommen und der sukzessiven Einführung von Bodycams in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird weiter begleitet.

Quelle: LfDI M-V

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