FragDenStaat startete im Februar zusammen mit Wikimedia Deutschland die Kampagne „FragSieAbi“ und ermöglichte damit allen interessierten Personen, Abituraufgaben vergangener Jahre mit Hilfe eines Formulars und unter Beachtung des jeweils geltenden Informationsfreiheitsgesetzes anzufragen.
Für Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete die Plattform 65 Anfragen. Bei insgesamt 16 dieser Anfragen wurde der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres 2019 um Vermittlung gemäß § 14 Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) gebeten.
In allen Fällen haben hat sich die Datenschutzaufsicht an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gewandt und auf die Fristen des § 11 IFG M-V hingewiesen. Es wurde das Ministerium ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn es sich um umfangreiche oder komplexe Informationsherausgaben handeln sollte, die Antragsteller über eine Fristverlängerung und deren Gründe schriftlich zu informieren sind. Eine schnellstmögliche Bescheidung der Anträge ist dennoch ausgeblieben.
Eine weitere Erinnerung an die Bearbeitung des Antrages blieb ebenso erfolglos. Zwar erhielt die Aufsichtsbehörde Rückmeldung, mit der die Abarbeitung der Ersuchen angekündigt wurde, eine Herausgabe der Informationen erfolgte aber weiterhin nicht. Aus diesem Grund wurde in einem weiteren Schreiben alle offenen Anfragen aufgelistet und unter letztmaliger Fristsetzung die Bescheidung der Anträge gefordert. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass andernfalls mit einer förmlichen Beanstandung gemäß § 14 Abs. 3 IFG M-V zu rechnen ist.
In einer der 16 Anfragen hat der Antragsteller parallel dazu darüber informiert, dass er beim Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage eingereicht hat.
Sowohl aufgrund des Schreibens der Aufsichtsbehörde mit dem Hinweis auf eine förmliche Beanstandung als auch das Gerichtsverfahren führten schlussendlich dazu, dass in allen Fällen die Herausgabe der gewünschten Abituraufgaben gewährt wurde.
Quelle: LfDI M-V
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