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11.03.2020

Arbeitnehmerdatenschutz – Update 2018

Update Juni 2018

Bundesregierung nimmt Stellung auf eine Anfrage der FDP zur Umsetzung neuer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz.

Plant die Bundesregierung zusätzliche Regelungen zum Arbeitnehmerschutz? Wenn ja, mit welchem Inhalt und welchem Zeitplan?

  • Die Bundesregierung wird die im Koalitionsvertrag (vgl. Randziffer 6002) vereinbarte Prüfung zur Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz vornehmen. Inhalte oder Zeitpläne hierzu stehen noch nicht fest.

Die vollständige Stellungnahme zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung lesen Sie hier.


Unternehmen werden in Kürze einen hohen Beratungedarf im Rahmen Arbeitnehmerdatenschutz haben. Die die Koalition will den bereits vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz aus dem Jahre 2010 nun anscheinend, in überarbeiteter Form, rasch auf den Weg bringen will.

Bei uns können Sie die aktuelle Entwicklung weiter verfolgen. Wir werden diesen Artikel entsprechend aktualisieren.

2013

Aufgrund dessen, dass der Gesetzesentwurf zum Ende der letzten Gesetzgebungsperiode nicht abgeschlossen worden ist, unterliegt der Entwurf der Diskontinuität. In der Praxis bedeutet dies, das Vorhaben wird im Augenblick nicht weiter verfolgt. (Oktober 2013)

Die schwarz-gelbe Koalition gibt nach Informationen der „Ruhr Nachrichten“ ihre umstrittenen Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz auf.

http://www.focus.de/politik/deutschland/datenschutz-plaene-fuer-videoueberwachung-am-arbeitsplatz-auf-eis_aid_927365.html

Bundesarbeitsgericht zweifelt an Gesetz zur Videoüberwachung

Datenschutz für Arbeitnehmer – Koalition stoppt Reform

Kampagne von Campact, DVD und digitalcourage (vormals FoeBud) gegen diesen Entwurf

Koalition überdenkt umstrittene Arbeitnehmerdatenschutz-Reform

Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz noch im Januar

IG-Metall : Wir wollen kein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz

DGB kündigt Widerstand gegen Beschäftigtendatenschutz an

Arbeitnehmer dürfen nicht mehr heimlich gefilmt werden

Koalition nimmt neuen Anlauf zum Arbeitnehmerdatenschutz

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung oder Beratung zu diesem Thema, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

– Weitere Informationen zum Thema gibt es hier:

Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Beck Aktuell

VER.DI

 Nachdem das Gesetz im Augenblick auf Eis liegt, gilt für das Beschäftigungsverhältnis weiter der:

§ 32 BDSG – Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

(1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben werden.

(3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt.

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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